Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen. Gefördert werden Haushalte mit:
- mindestens einer volljährigen Person und einem Kind im Sinne des § 32 I-V Einkommenssteuergesetz (EStG) oder Schwangerschaft oder
- einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von 50%, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Gefördert werden:
- der Neubau von Wohnungen, entweder im eigenen Haus (Eigenheim) oder als eigengenutzte Eigentumswohnung,
- der schlüsselfertige Erwerb neuer Eigenheime oder Eigentumswohnungen,
- der Erwerb gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen,
- die Neuschaffung im Bestand durch Nutzungsänderung vorhandener Gebäude,
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung durch Anbau oder Aufstockung eines Wohngebäudes.
Beratung
Vor einer endgültigen Entscheidung für den Bau oder Kauf einer Immobilie mit Fördermitteln ist eine Beratung empfehlenswert. In dieser Beratung wird unverbindlich ein möglicher Anspruch auf Fördermittel geprüft und Ihre Fragen zur Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet.
Wenn Sie eine Beratung wünschen, nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter der Wohnraumförderung auf.
Zu dieser Beratung sollten Sie Unterlagen über Einkünfte des letzten Jahres sowie aktuelle Einkommensnachweise und ein Expose zu der in Frage kommenden Immobilie oder des Bauvorhabens mitbringen.
Weiter Informationen zur Eigenheimförderung erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK.

